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Kentucky Urteil erst im Dezember erwartet

24 November 2008 - Franz Muller
   

Die letztendliche Verordnung wird am 3. Dezember nach einer wichtigen Anhörung des „Court of Appeals" erwartet. Das Berufungsgericht wird dann über die geplante Beschlagnahmung von 141 Internetadressen mit Pokerinhalt urteilen.

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Anzunehmen ist die Rücknahme der ursprünglichen Gerichtsentscheidung. Es ist fraglich, dass das Gericht Kentucky dazu befugt ist, Domains mit Poker-Inhalten einzuziehen, die in anderen US-Staaten oder gar weltweit angesiedelt sind. Würde das Urteil Bestand haben, könnte künftig jedes beliebige Gericht dazu übergehen, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu agieren.

Die Empörung der betroffenen Organisationen wäre immens. Die Interactive Media Entertainment & Gaming Association (iMEGA) legte Revision gegen das Urteil ein. Auch die Pokerbefürworter Poker Players Alliance (PPA) und Internet Commerce Association (ICA) würden die Rücknahme der Entscheidung begrüßen. Zudem wären Pokerspieler, die zum Boykott der Spielangebote des Staates Kentucky, aufgerufen haben, erleichtert.

Eingetragen: 24 November 2008
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