Pacific Poker

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13 November 2008 - Max Hamel
   
888 Pacific Poker

Es wurden fünf Punkte von den Richtern des Instanzgerichts missachtet:

-Die zu beschlagnahmenden Internetadressen wurden weder im Staat Kentucky registriert, nochsind diese in Kentucky beheimatet. Deshalb ist der Staat Kentucky nicht für die Domains zuständig.
-Das Spielen von Poker ist in Kentucky nicht gesetzlich verboten.
-Der Staatssekretär von Kentucky ist nicht autorisiert gewesen, die Beschlagnahmung zu veranlassen.
-Das Urteil beruht auf dem Gesetz KRS 528.100. Da das Gesetz nicht dem Zivilrecht entstammt, sondern dem Strafrecht, ist dieses auf den konkreten Fall nicht anwendbar.
-Durch die Definition einer Domain als Gegenstand, der beschlagnahmt werden könne, würde das Gericht seinen Zuständigkeitsbereich überschreiten. Die Legislative stuft eine Domain nach Gesetz KRS 528.100 nicht als Gegenstand ein und ist dementsprechend auch nicht zu beschlagnahmen.

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Die iMEGA ist sich sicher, dass das Berufungsgericht von Kentucky die aufgeführten Kritikpunkte anerkennen und das Urteil aufheben wird.

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Eingetragen: 13 November 2008
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