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Freispruch für Turnierveranstalter

10 November 2008 - Thomas Krug
   
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Im 1. SC Norderstedt, nördlich von Hamburg, wurde schon seit einiger Zeit gepokert. Das Startgeld war mit 15€ anberaumt  und dieser besagte Einsatz wurde erst vor kurzem vom Berliner Verwaltungsgericht als unbedenklich eingestuft.

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Hintergrund der Anzeige sind nicht nur die 15€ denn diese waren der Einsatz pro Tisch und als Hauptgewinn gab es angeblich einen Fiat Punto. Angeblich wären schon beim ersten Turnier 300 Poker-Begeisterte erschienen. Und weil es dann zu wenig Sachpreise gab, soll begonnen worden sein, Punkte zu vergeben. Mit einer gewissen Punkte-Anzahl gab es eine Art Gutschein für einen Sachpreis, z.B. 180 Punkte für eine Armbanduhr. Der Kläger hatte bereits 750 Punkte erspielt und wollte seinen Gewinn dafür haben, angeblich soll der Turnierbetreiber ihm diesen verweigert haben. Grund genug für den Kläger die Anzeige zu tätigen.

Verstoß gegen den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und der Fall kam vor Gericht. Nachdem man den Sachverhalt genau geprüft hatte, entschieden sich die Richter für einen klaren Freispruch von dem Turnierveranstalter. Das Gericht sprach keine Verurteilung aus und die Klage konnte nicht durchgesetzt werden.

Auch dieser Fall zeigt wie willkürlich die Urteilssprüche der Gerichte sind, wenn es um den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag geht. Erst im September hat ein Gericht in Bayern ein ganz anderes Urteil gesprochen. Die generelle Lage bleibt mehr

Eingetragen: 10 November 2008
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