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Portugiesisches Glücksspielmonopol

11 November 2008 - Franz Muller
   
-Dass es in erster Linie im Interesse der Öffentlichkeit in einer Gesamtheit ist.
-Das Ausmaß an Exklusivität sich nicht über die notwendigen Maßnahmen hinaus erstreckt, um das Ziel von öffentlichem Vorteil zu erreichen.
-Die Ausgrenzung einer privaten Einheit kann nicht in einer diskriminierenden Art realisiert werden.


Während die Ergebnisse des Generalanwaltes nicht legal verbindlich sind, sagen diese jedoch eine allgemeine Meinung der Richter des Europäischen Gerichtshofes voraus, welche mit amtlichen Überlegungen zu den gleichen Themen begonnen haben. Sollte die ECJ herausfinden, dass Portugal nicht mit Recht handelt und somit dem Generalanwalt widersprechen, würde der exklusiv vom Staat ausgetragene Glücksspiel Markt für hunderte von privaten Spielfirmen geöffnet werden und bereit einen anderen Markt anzugreifen.

Wahrscheinlicher ist jedoch eine Entscheidung in einer zustimmenden Form, Geldbußen für Portugals Monopol, jedoch die Limitierung seiner Entfaltungsmöglichkeit anstatt dem Interesse der Öffentlichkeit. Wie kürzlich aufgestellt wird keine Glücksspielfirma, die in Portugal von innen heraus entsteht (sicher für Santa Casa) kann Lotterie, Casinos oder Wetteinrichtungen weder Online noch Offline betreiben, weder können dies Unternehmensmärkte in Portugal betreiben. Es war die marketingfreie Vollmacht, die Liga und bwin bis zu $250.000 USD an den oben erwähnten Geldstrafen kostete.

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Der Europäische Gerichtshof wurde mit Fragen überhäuft hinsichtlich der Rolle eines Mitgliedes in der nationalen Regierung bezüglich Regulierung und Besteuerung des Spiels, jedoch hauptsächlich Online Spiel und Marketing. Letzte Woche hat Schweden 5 direkte Fragen an die ECJ gestellt, um die Gerichtsbarkeit klarzustellen, die das eigene angeschlagene Glücksspielmonopol Svenska Spel betrifft.

Eingetragen: 11 November 2008
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